Klaus Sambor und Ingrid Farag bringen im BMI das Volksbegehren ein. |
Seit längerem ist aber schon geplant, ein Volksbegehren zu starten, das von ALLEN BGE-INITIATIVEN in Österreich unterstützt wird. Und nun ist das auch gestartet. Am 24. Jänner wurde es im Innenministerium eingebracht, seit 6. Februar ist es auf der Homepage des Innenministeriums zu finden. Der erste Schritt ist es, dafür Unterstützungsunterschriften zu sammeln. 8400 Unterschriften werden benötigt, damit dann das Volksbegehren selbst beantragt werden kann.
Für das Sammeln der Unterstützungs-Unterschriften haben wir zwei Jahre Zeit - konkret bis Ende 2021. Wir sind sicher, dass wir das früher schaffen, wollen diese Zeit aber auch nutzen um Informationen und Strukturen zu entwickeln, in denen wir die Idee des Grundeinkommens in der Bevölkerung Österreichs besser einbringen können. Wenn wir dann Ende 2021 nicht nur 8400, sondern schon dreimal so viele Unterstützungserklärungen habem, ist das nur von Vorteil.
Mit den Unterstützungserklärungen kann dann das eigentliche Volksbegehren beantragt werden. Das BMI wird dann dafür eine "Eintragungswoche" festlegen, die dann voraussichtlich im Frühjahr 2022 sein wird.
Da die "Eintragungswoche" für Volksbegehren in Österreich leider wirklich nur EINE WOCHE dauert, wollen wir den langen Zeitraum, in dem Unterstützungserklärungen gesammelt werden können, besonders gut nutzen. Und jede Unterstützungserklärung gilt auch schon als Unterschrift zum Volksbegehren. Wer also schon JETZT eine Unterstützungserklärung abgibt, braucht dann 2022 nicht noch einmal unterschreiben.
Unterstützungserklärungen können auf allen Gemeindeämtern und Magistraten bzw. Bürgerservicestellen bzw. auch Online mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur abgegeben werden
Die Links dazu sind:
- Webseite des BMI zum Thema Volksbegehren (man muss etwas runterscrollen um zu den Volksbegehren zu kommen, für die gerade Unterstützungserklärungen abgegeben werden können)
- Der Text des eingereichten Volksbegehrens ist hier zu finden und lautet:
"Wir fordern den Gesetzgeber auf, durch bundesverfassungsgesetzliche Regelungen ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) einzuführen. Dieses soll jeder Person mit Hauptwohnsitz in Österreich ein menschenwürdiges Dasein und echte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Höhe, Finanzierung und Umsetzung sollen nach einem Prozess, an dem die Zivilgesellschaft maßgeblich beteiligt ist, gesetzlich verankert werden." - Zur Online-Unterzeichnung von Volksbegehren geht es hier.
Unser Tipp !
Seit längerem kann man in Österreich das Virtuelle Amt benützen um auch Volksbegehren online zu unterzeichnen. Mittlerweile ist eine Handysignatur nicht mehr so kompliziert Eine Handysignatur ist für viele amtliche Online-Aktivitäten vonnöten. Sie können mit dieser Handysignatur bei Finanz-Online, Pensionskonto, Krankenkasse,… hineinschauen und vieles mehr damit machen. Hier finden Sie die Möglichkeiten: https://www.buergerkarte.at/anwendungen-handy.html
Und so gehts: https://www.buergerkarte.at/funktionsweise-handy.html