Freitag, 15. Mai 2020

Definition

Grundeinkommen ist eine
  • bedingungslose, finanzielle Zuwendung, 
  • die jedem Mitglied der Gesellschaft (individuell, universell)
  • in existenzsichernder Höhe, 
  • ohne Rücksicht auf sonstige Einkommen, auf Arbeit oder Lebensweise als Rechtsanspruch zusteht.
  • Durch das BGE wird der Sozialstaat nicht abgeschafft, sondern weiterentwickelt. 
Foto aus der Broschüre "In Freiheit tätig sein"

Grundeinkommen ist ein Menschenrecht!

"Jeder Mensch hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben"