Für das Volksbegehren Grundeinkommen konnten wir 168.981 Stimmen sammeln! Ein super Erfolg! Damit muss das Begehren im Herbst im Parlament behandelt werden.
Alle Bezirksergebnisse sind zu finden in der Broschüre zum BGE-Volksbegehren des BMI.
Alle Bezirksergebnisse sind zu finden in der Broschüre zum BGE-Volksbegehren des BMI.
Wer feiert mit?
Wie jeden 2. Montag im Monat treffen wir uns am 9. Mai zu einem BGE-Stammtisch in Linz - dieses Mal ist es aber ein besonderer! Am 9. Mai um 20 Uhr endet die Eintragungsfrist für das Volksbegehren Grundeinkommen und für 20:15 Uhr ist die Bekanntgabe des Ergebnisses angekündigt. Das wollen wir gemeinsam feiern!
Jede:r Teilnehmer:in am Stammtisch ist zu einem Glas Sekt (oder ein anderes Getränk) eingeladen - und wer mit ihrer oder seiner Schätzung dem Ergebnis am nächsten kommt bekommt von uns die Zeche bezahlt. Also unbedingt kommen und mitfeiern!
Anmeldung nicht notwendig, aber erwünscht, damit ein genügend großer Tisch reserviert werden kann: bge-ooe@gmx.at
Eine Liste der Eintragungslokale und Öffnungszeiten gibt es auf der Webseite des BMI.
Was bedeutet ein bedingungsloses Grundeinkommen für Frauen? Ist es tatsächlich eine "Herdprämie", die Frauen wieder zurück ins Haus an den Herd drängt oder wird es für sie im Beruf wie im Privaten neue Verhandlungs- und Existenzvoraussetzungen schaffen?
In einem der reichsten Länder der Welt ist Altersarmut von Frauen immer noch ein Thema, ebenso wie Kinderarmut. Wie wird das BGE hier wirksam werden? Werden beide Phänomene abgeschafft?
Diese und andere Themenbereiche weiblicher Lebensrealitiäten werden im Band 4 der Reihe "Überlegungen zum Grundeinkommen" behandelt und sollen zu weiterer Diskussion anregen.
Zu bestellen beim Verlag oder in jeder Buchhandlung.
ISBN: 9783755799092
auch als eBook erhältlich!
Bis zu diesem Zeitraum können derzeit keine Unterstützungserklärungen mehr abgegeben werden.
Unser Volksbegehren geht nun mit 98.576 Unterschriften an den Start. Ab 100.000 muss sich das Parlament damit befassen. Aber natürlich wünschen wir uns weit mehr Unterstützer:innen!
Also dann ab 2. Mai in jedem Gemeindeamt bzw. Magistrat (muss nicht die Heimatgemeinde sein!) oder mit Handy-Signatur online!