Grundeinkommen ist eine
- bedingungslose, finanzielle Zuwendung,
- die jedem Mitglied der Gesellschaft (individuell, universell)
- in existenzsichernder Höhe,
- ohne Rücksicht auf sonstige Einkommen, auf Arbeit oder Lebensweise als Rechtsanspruch zusteht.
- Durch das BGE wird der Sozialstaat nicht abgeschafft, sondern weiterentwickelt.
Foto aus der Broschüre "In Freiheit tätig sein" |