Finanzierung

Auf dieser Seite finden Sie:

  1. Wie kann das BGE finanziert werden?
  2. Videos dazu
  3. Studie der JKU Linz

Wie kann ein BGE finanziert werden?

Das "Linzer Modell" baut auf drei Stufen auf:

  1. Ein Grundeinkommen für jeden Erwachsenen in Höhe von mindestens 80% der Armutsgefährdungsgrenze und (durchschnittlich) 50% davon für Kinder unter 18 Jahren.
  2. Eine Anpassung der Einkommensteuertabelle
  3. Restfinanzierung durch Mehreinnahmen, Einsparungen und neue bzw. höhere Steuern

1. Die Gesamtkosten

Wir rechnen in unseren Beispielen mit 1.000 € pro Monat (12x) für Erwachsene und 500 € pro Monat für Kinder und Jugendliche. Die tatsächlichen Höhen sind dann in einer zivilgesellschaftlichen Diskussion festzulegen. 

Unsere geforderten mindestens 80% der Armutsgefährdungsschwelle (2019: 1.286 €) wären 1.028,80 €. Für Kinder und Jugendliche schlagen wir ein progressiv steigendes Grundeinkommen vor, beginnend mit 30% bei der Geburt (event. zuzüglich einmaligem Zuschuss bei der Geburt) und dann jährlich steigend um weitere  4% pro Jahr. Für unsere Rechenbeispiele verwenden wir den runden Wert von 500 € pro Kind/Jugendlichen.

Damit ergeben sich folgende Gesamtkosten:

7,27  Mio. Erwachsene         1.000,00 € 87,3 Mrd. €
1,61  Mio. Kinder            500,00 € 9,6 Mrd. €

SUMME:

96,9 Mrd. €


2. Eine Anpassung der Einkommensteuertabelle

Heute  werden die ersten 11.000 € nicht versteuert, Einkommen darüber dann mit 20% (nis 18.000 €), 30% (bis 31.000 €) 42% (bis 60.000 €) und 50% bzw. 55% darüber.

Wer also geringfügig besschäftigt ist und im Jahr 10.000 € verdient, bwzahlt derzeit KEINE Steuer. Mit dem Grundeinkommen von 12.000 € pro Jahr würde das Gesamteinkommen pro Jahr 22.000 € betragen. Das ergäbe mit der aktuellen Steuertabelle eine Einkommensteuer von 2.800 €. Diese fließen also wieder an den Staat zurück. Die Kosten für ein BGE wären dadurch nur 9.200 €.

Wenn man das in der Summe aller Steuerflichtigen durchrrechnet, ergibt sich (bei der bestehenden Steuertabelle) ein Steuerrückfluss von  28,6 Mrd. €.

Wir gehen aber einen Schritt weiter: Wir schlagen eine Erhöhung der Einkommensteuer vor. Als steuerfreier Betrag wird dann das BGE eingesetzt, jedes Einkommen darüber ist zu besteuern:


Damit würden sich folgende Änderungen des Gesamtnetto-Einkommens ergeben:


  • Wer also geringfügig arbeitet und dafür 5.000 € Jahreseinkommen erhält, zahlt derzeit keine Steuer. Mit BGE zahlt er/sie darauf 35% Steuern (= 1.750 €) und hat damit netto 10.250 € mehr.
  • Wer ein Jahreseinkommen von 25.000 € hat, zahlt statt 3.850 € nun 12.200 € Steuern, das sind 8.350 € Steuern mehr, erhält aber die 12.000 € BGE
  • Bei einem Jahresverdienst von ca. 43.000 € wiegt das BGE die Steuererhöhung auf, es ergibt sich also kein Unterschied.
  • Für Einkommen über 43.000 € ist der Beitrag zum BGE höher als das BGE.

In der Grafik sieht man: Grün das BGE, gelb die alte Steuer, schraffiert die zusätzliche Steuer und rot das Nettoeinkommen aus Erwerbsarbeit:



 Das ergibt somit folgende Einkommensdifferenzen:

Das hei0t, 82,6% aller Steuerpflichtiugen würden unterm Strich merh haben, nur 17,4% würden durch die erhöhte Einkommensteuer zur Finanzierung beitragen!

Mit dieser Anpassung der Einkommensteuertabelle gibt es also große Rückflüsse an Einkommensteuer, konkret wären das in unserem Beispiel 57,8 Mrd. €. Somit sind von den ursprünglich berechneten Kosten von 96,9 Mrd. nur 39,1 Mrd. € zu finanzieren.

3. Restfinanzierung 

Aber auch diese 39,1 Mrd. müssen finanziert werden. Dazu schauen wir uns wieder vier Schritte an:

3.1. Rückfluss durch Mehreinnahmen aus Kaufkrafterhöhung

Wenn viele Menschen mehr Geld zur Verfügung haben, würden sie dieses wahrscheinlich in einem großen Maß auch ausgeben, da sie es ja benötigen. Sei es für (gesündere) Ernährung, für Kleidung, für Kultur, Urlaub oder für Weiterbildung. 

Wenn 39 Mrd. € vom Staat für ein Grundeinkommen ausgegeben werden, dann werden sicher mindestens zwei Drittel davon wieder ausgegeben. Wenn in diesen Ausgaben nur 10% MWSt. enthalten sind, sind das 2,4 Mrd. €. Optimistisch könnte man sogar rechnen, dass 80% ausgegeben werden bei einem MWSt-Satz von durchschnittlich 15%, das wären dann 4,2 Mrd. € Rückfluss.

3.2 Einsparungen im Sozialbereich

Ein BGE würde einige der bisherigen finanziellen Sozialleistungen ersetzen: Familienbeihilfe (Kindergeld), Mindestsicherung und Pensionsausgleichszulagen. Nicht davon betroffen wären natürlich Zahlungen bei besonderen Bedürfnissen und nichtfinanzielle Sozialleistungen (Sachleistungen), wie das Gesundheits- und Bildungwesen, Kinderbetreuung, Frauenhäuser, Mutter-Kind-Pass, etc.


3.3. Einsparungen in der Verwaltung und im Gesundheitswesen

Durch ein BGE würde vieles vereinfacht. So fallen zum Beispiel die Kontrollen der Bezugsberechtigung für Arbeitslosengeld und andere Sozialzahlungen weg.

Alle bisherigen BGE-Experimente zeigen auch, dass sich ein BGE deutlich auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirkt. Somit könnten auch Kosten im Gesundheitswesen gespart werden. 

Diese Einsparungen zu beziffern, ist aber schwierig, darum lassen wir sie bei dieser Berechnung außer Betracht.


3.4. Neue und teilweise höhere Steuern

Es würde den Rahmen dieser Webseite sprengen, wenn auf alle  möglichen Steuereinnahmen eingegangen würde, die man für ein BGE heranziehen kann. Nur auf vier Steuern möchte ich näher eingehen:

Finanztransaktionssteuer 

Österreich tritt auch innerhalb der EU für eine Finanztransaktionssteuer ein. Seit 10 Jahren wird darum gerungen. Im Juni 2019 verständigten sich zehn Länder auf einen Vorschlag aus Frankreich und Deutschland, nach dem die Finanztransaktionssteuer lediglich Käufe und Verkäufe von Aktien betrifft und ab 2021 gelten soll. Die Höhe steht noch nicht fest; nach der von Finanzminister Olaf Scholz vorangetriebenen Vereinbarung sollen mindestens 0,2 Prozent pro Transaktion erhoben werden.

Das würde für Österreich Einnahmen von 4 bis 5 Mrd. € bedeuten

Vermögens-, Schenkungs- und Erbschaftsteuer

Die Wiedereinführung einer Schenkungs- und Erbschaftssteuer würde in Österreich etwa 1 Mrd. € bringen, die Einführung der Vermögenssteuer 13 bis 15 Mrd. €

Kapitalertragsteuer 

Allgemein wird auch die Eingliederung der Kapitalertragsteuer in die Steuerprogression gefordert. Derzeit ist für Erträge aus Kapitalvermögen (Sparbücher, Aktien, etc.) generell 25% bzw. 27,5% zu bezahlen (Quellensteuer), die z.B. bei Sparbüchern gleich von den Zinsen abgezogen werden Eine progressive Besteuerung (wie bei allen anderen Einkommensarten) würde 2 Mrd. € einbringen.

Luxussteuer

Schon von 1978 bis 1992 gab es in Österreich die sogenannte Luxussteuer, eine MWSt in Höhe von 30% auf Autos, Schmuck, Elektronik, Pelze, etc. Die Wiedereinführung dieser erhöhten MWSt auf Luxusartikel würde 3 Mrd. € bringen

weitere

mögliche weitere Steuereinnahmen wären möglich aus Grundsteuern, Erhöhung der Körperschaftssteuer (KöSt), SV-AG auf Wertschöpfung, Konsumsteuern (Mineralölsteuer, Alkoholsteuer, Sektsteuer, Tabaksteuer, Flugsteuer, etc. ), CO2-Steuer, Plastiksteuer, Zuckersteuer (auf Limonaden), Stiftungssteuer sowie aus der Abschaffung der Obergrenze der Sozialversicherung.

In Summe könnte das noch einmal 24 Mrd. € Steuereinnahmen bringen.

Zusammenfassung:

Zusammenfassend sehen wir

  • dass durch diese Maßnahmen ein BGE leicht finanziert werden könnte, also nicht einmal alle Vorschläge umgesetzt werden müssten
  • und das noch unter Nichteinbeziehung der Einsparungen in der Verwaltung und im Gesundheitswesen:



Details zur Berechnung des Modells 

sind in der Broschüre "Grundeinkommen für ALLE? Auch für mich?" zu finden (Erhältlich in Ihrer Buchhandlung oder als eBook bei BoD)
 
Die im Buch verwendete "Spielwiese" ist eine Excel-Datei von Paul J. Ettl, mit der Berechnungen zum BGE gemacht werden können. Bei freier Wahl der Steuerprogression und des monatlichen Grundeinkommens wird berechnet, wie sich das für einzelne Steuerzahler auswirkt und welche Kosten dem Staat damit entstehen.

Die Version 4 ist nun eine Excel-Datei mit Macro (daher xlsm-Datei - ein Macro ist ein kleines Programm innerhalb der Excel-Datei, in diesem Fall das Programm zur variablen Berechnung der Steuer), daher kann sie nicht als Email verschickt werden, da Mail-Programme meistens xlsm-Dateien als potentielle Gefahr sehen.

Diese Excel-Datei kann hier heruntergeleden werden.

Videos dazu:

 

 

 Auf Wunsch können die Folien dieses Vortrags auch zugeschickt werden (Email an paul.ettl@das-grundeinkommen.org)

Vortrag von Dr. Elisabeth Dreer (Johannes Kepler Universität Linz) zum "Linzer Modell" im Rahmen der Ringvorlesung "Ein 1000er mehr?" im April 2021:

  

Das Video der gesamten Veranstaltung (62 min) finden Sie auf YouTube unter https://youtu.be/Hov-nQ-vmn0

 



Studie an der Johannes-Kepler-Universität Linz 

Im Juni 2021 haben em. Prof. Dr. Dr. h.c. Friedrich Schneider und Dr. Elisabeth Dreer MSc. vom Forschungsinstitut für Bankwesen an der Johannes Kepler Universität Linz eine Studie herausgegeben mit dem Titel "EINKOMMENSTEUERBASIERTES GRUNDEINKOMMEN IN ÖSTERREICH?"

Darin wird auch das "Linzer Modell" dargestellt und Übersicht von Grundeinkommensmodellen wiedergegeben, die von Paul J. Ettl erstellt wurde.

zu der Studie